Individuelle Vermögensverwaltung

Individuelle Vermögensverwaltung

In Rechtsfragen wenden Sie sich an das Anwaltsbüro Ihres Vertrauens, Ihre Steuererklärung überlassen Sie Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, eine Immobilienverwaltung kümmert sich um Ihre vermietete Wohnung. Und was ist mit Ihren Geldanlagen? Sie nehmen eine individuelle Vermögensverwaltung in Anspruch.

Das klingt vielleicht ungewöhnlich oder gar elitär. Dabei ist es eine gute Wahl, auch in diesem Bereich auf einen Profi zu bauen, damit Sie Ihre Zeit anders gestalten können als mit der laufenden Überwachung Ihrer Kapitalanlagen. Sie legen Ihre Vermögensverwaltung in die erfahrenen und kompetenten Hände Ihrer Vermögensverwalterin. Dr. Mechthild Upgang hat in über 25 Jahren als Finanzexpertin umfangreiches Wissen und Erfahrung in allen Bereichen rund um die Sicherung und Vermehrung von Vermögen erworben. Dies bringt sie ein in ihre Arbeit mit ihren Kunden und vor allem ihren Kundinnen. Sie hört Ihnen zu und hilft bei der Orientierung in der komplexen Finanzwelt. Sie bietet Ihnen eine individuelle Vermögensverwaltung mit nachhaltigen Geldanlagen.

Zunächst einmal müssen Sie Zeit mitbringen, denn in den ersten Gesprächen geht es um Ihre persönliche Situation, Ihre finanziellen Bedürfnisse und Ziele. Anders ausgedrückt, geht es um Risikotragfähigkeit, Risikobereitschaft und Renditeerwartung. Daran orientiert sich die Ausrichtung Ihrer Vermögensanlage und gemeinsam wird die Anlagestrategie für die Verwaltung Ihres Vermögens entwickelt und an Ihre finanzielle Lebensplanung angepasst. Dabei sind die Investments ausgerichtet auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit. Es gibt keine unnötigen Transaktionen, eine geeignete Depotstruktur wird nur dann umgestaltet oder angepasst, wenn es Veränderungen am Markt verlangen. In dem Fall allerdings kann ihre Vermögensverwalterin aufgrund des Mandats, der Vollmacht, die Sie ihr gegeben haben, schnell handeln und in Ihrem Namen Wertpapiere kaufen oder verkaufen.

Ihr Depot wird auf Ihren Namen eingerichtet. Überweisungen und Barverfügungen sind nur Ihnen gestattet. Sie übertragen lediglich die Verwaltung und Überwachung Ihres Vermögens an die Vermögensverwalterin. Für Ihre Tätigkeit erhält die Vermögensverwalterin eine Vergütung, die sich am Depotvolumen ausrichtet.

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